Redispatch 2.0

Unter dem bisherigen Redispatch versteht man die nachträgliche Änderung in der Kraftwerkseinsatzplanung (Dispatch) aufgrund von Netzengpässen bei konventionellen Energieträgern.

Mit der Version 2.0 werden Anlagen der erneuerbaren Energien nach dem
Beschluss BK6-20-059 der Bundesnetzagentur in das Redispatch ab dem 01.10.2021 miteingeschlossen.

Die Umstellung ist durch die Bundesnetzagentur festgelegt worden und ist verpflichtend für die betroffenen Akteure (d.h. Netzbetreiber, Direktvermarkter, Anlagenbetreiber) umzusetzen.

Als Anlagenbetreiber sind Sie vom Netzbetreiber dazu bereits angesprochen worden oder Sie werden in Kürze kontaktiert, denn es sind bis zum 30.06.2021 in dem geplanten Prozeß Entscheidungen zu treffen und es müssen Stammdaten hinterlegt werden.

Für die SH-Netz, E-DIS, Avacon und Bayernwerk wurde hierzu ein separates Portal eingerichtet und Einspeiser aufgefordert, innerhalb von 14 Tagen die Daten ihrer Anlagen einzutragen. Die enge Frist wurde bereits revidiert und die Erfassungsmasken mehrfach nach Rückfragen korrigiert. Die u. g. Eingabeempfehlungen beziehen sich auf dieses Portal.

Nach Einführung von Redispatch 2.0 ist die Abrechnung nach dem §15 EGG (Härtefallregulierung), der in der aktuellen Fassung des EEG gestrichen wurde, in der bisherigen Form nicht mehr vorgesehen und es erfolgt stattdessen die Entschädigung bei Reduzierungen durch Netzengpässe nach §13 a EnWG. Die Umsetzung wird mit dem Redispatch 2.0 festgelegt.

Leider hat dieses zur Folge, dass fast alle Prozesse zum bisherigen Einspeisemanagement umgestellt werden müssen, um den erforderlichen Vorgaben zu entsprechen.

 

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