Redispatch 2.0 (Update)

Heute folgt das versprochene Update zur Integration des Redispatch 2.0 in WEO.

Ich hoffe, dass mit den Hilfestellungen die erste Erfassung der Stammdaten für die Aufnahme der relevanten Anlagendaten beim Netzbetreiber erfolgreich verlaufen ist. Sollten dabei noch Schwierigkeiten auftreten, können wir Sie gerne unterstützen.

Inzwischen haben sich viele – aber noch nicht alle – Unklarheiten zum neuen Verfahren des Engpassmanagements, das am 1. Oktober starten soll, aufgelöst. Die Dinge klären sich von Tag zu Tag weiter auf und wir sind bereits in der Umsetzung der erforderlichen Programmierung zur Übernahme der vorgesehenen Rolle BTR – Betreiber der technischen Ressource, die wir Ihnen heute konkret anbieten können. Hier sind wir im engen Kontakt mit den Netzbetreibern, den Direktvermarktern und auch der ARGE-Netz sowie der Bundesnetzagentur, um das Vorhaben erfolgreich umzusetzen.

Fakt ist:

  • Die vorgesehenen Verfahren sind verpflichtend durch den Anlagenbetreiber umzusetzen, wobei er seine Aufgaben (Rollen) an Dienstleister abgeben oder mit einer speziellen Software abwickeln kann und sollte, weil die Prozesse mit „Hausmitteln“ nicht mehr durchführbar sind.
  • Die Rolle des EIV – des Einsatzverantwortlichen ist an den Direktvermarkter abzugeben
  • An den stark betroffenen Standorten muss weiterhin spitz abgerechnet werden
  • Die Abrechnungen (die vom Netzbetreiber (NB) ermittelten Ausfallmengen) müssen weiterhin geprüft werden
  • Alles ist mit sehr engen Fristen verbunden, die bei Nichteinhaltung zu Nachteilen beim Anlagenbetreiber führen.
  • Die Datenbasis unter den Beteiligten (NB, BTR, EIV) muss identisch sein, um Ergebnisse zu vergleichen zu können
  • (Inklusiv-)Angebote vom Direktvermarkter sind noch unklar und erfordern ggf. trotzdem Zulieferung von Daten des Anlagenbetreibers

Die Rolle des BTR umfasst die Aufgaben:

  • Täglicher (oder monatlicher) Versand der Wetterdaten an den NB. Dieses erfolgt im MSCONS/EDIFACT-Format. Bei Windkraftanlagen sind dieses die Windgeschwindigkeitswerte, bei PV-Anlagen Einstrahlungsmesswerte, die dem Netzbetreiber die Berechnung der Ausfallarbeit im Spitzabrechnungsverfahren mit den ihm zusätzlich vorliegenden Daten ermöglicht.
  • Nach einem Redispatch-Einsatz versendet der NB im Prognosemodell die von ihm berechnete Ausfallzeitreihe je technischer Ressource (TR) an den BTR (ebenfalls im MSCONS/EDIFACT-Format). Dieses kann er nur frühzeitig tun, wenn ihm die o.g. Wetterdaten auch vorliegen.
  • Nach 3 WT, spätestens am 11. WT des Folgemonats muss ein berechneter Gegenvorschlag an den NB versandt werden, sonst gilt das Ergebnis vom NB.
  • Wir prüfen laufend die eingehenden Ergebnisse, indem wir parallel eigene Berechnungen durchführen und so Abweichungen feststellen.
  • Im Fall einer (groben) Abweichung wird unser Ergebnis als Gegenvorschlag an den NB zurückübertragen, andernfalls als korrekt bestätigt.
  • Die Prüfung setzt voraus, dass uns Lastgang und tatsächliche Einsatzdaten durch den Netzbetreiber oder EIV zeitnah zur Verfügung gestellt werden – i.d.R. im MSCONS/EDIFACT- oder Connect+-Format.
  • Zusätzlich gibt es ein zusammenfassendes Reporting mit Abgleich der Anlagenaufzeichnungen, um z.B. falsch oder nicht gemeldete Maßnahmen zu erkennen.

Dieses sind aufwändige Prozesse – insbesondere für die Spitzabrechnung, die wir bereits im Vorfeld mit Netzbetreibern und Direktvermarktern parallel zum Einspeisemanagement testen werden, da die Abläufe am 1. Oktober funktionieren müssen.

Eine Besonderheit betrifft PV-Anlagen > 100 kW(und einige WEA), die sich weiterhin ohne Direktvermarktung in der EEG-Festvergütung befinden. Für diese muss ebenfalls ein EIV und ein BTR benannt werden. Hier haben wir als Kooperationspartner die Firma ane.energy gewinnen können, die die Verpflichtungen des EIV unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen kann, ohne in die Direktvermarktung zu wechseln. Hier ist ein von uns unabhängiger Vertrag zu schließen (Kontakt: Thomas Imber; Telefon: 030 / 847124 602, E-Mail: kontakt@ane.energy).

Für Windkraftanlagen, die bisher auf die Spitzabrechnung mangels erforderlicher Datenspeicherung verzichten mussten, kann man zukünftig eine Spitzabrechnung durch das neue Spitz-Light-Abrechnungsverfahren durchführen. Dafür müssen standortgenaue Windmesswerte geliefert werden. Auf solche standortgenauen Windmesswerte können wir über unseren Wetterdienstleisters zugreifen und diese dem NB zur Verfügung stellen.

Als nützlichen Hinweis geben wir, dass für Anlagen, die bisher mit dem Pauschalabrechnungsverfahren gut bedient waren, in Zukunft aufgrund von anderen Schaltverhalten der Netzbetreiber im Zuge des Redispatch möglicherweise die Bereitstellung von Wetterdaten und der Wechsel in ein (gerechtes) Spitzabrechnungsverfahren sinnvoll werden kann. Insbesondere auch, weil das Abrechnungsverfahren im Vorfeld festgelegt werden muss und nicht mehr am Ende eines Jahres nach kaufmännischen Überlegungen gewählt werden kann. Das Pauschalverfahren können wir aber trotzdem weiterhin umsetzen.

Zur Wahl des Bilanzierungsmodells priorisieren wir und die DV derzeit das Prognosemodell im Duldungsfall. Hierauf konzentrieren sich auch die derzeitigen Entwicklungen aller Beteiligten. Dieses sollte für alle unsere Bestandskunden im ersten Schritt die sinnvollste Umsetzung bedeuten. Sollten ihre Anlagen in das Planwertmodell gehen müssen, sprechen Sie dieses frühzeitig mit Ihren DV und uns ab. Ob Anlagen im Duldungsfall oder Aufforderungsfall geschaltet werden, regeln EIV und NB untereinander und betrifft unsere Rolle als BTR nicht. Nach unseren Erkenntnissen wird von allen DV aus Haftungsgründen der Duldungsfall bevorzugt.

Wir empfehlen zudem auch nicht, Inklusivleistungen für die Rolle BTR von Direktvermarktern oder Netzbetreibern zu nutzen, weil dafür:

  • trotzdem (ggf. kostenpflichtige) Datenlieferungen des Anlagenbetreibers für die Spitzabrechnung erforderlich sind
  • für eigene Prüfungen ggf. trotzdem eine Software oder ein Dienstleister genutzt werden muss
  • selbst ermittelte Abweichungen nicht standardisiert übertragen werden können oder nur die Berechnungen des NB bestätigt werden.
  • o.g. Punkte zu einer weiteren Verzögerung zur Einhaltung der engen Fristen führen können.
  • entstehender Zusatzaufwand ggf. in anderen Preiskomponenten verdeckt wird

Wegen der insgesamt großen Unsicherheit bei der Umsetzung der Prozesse haben wir uns für ein attraktives, aber vorläufiges Preismodell für die Umsetzung der Pflichten des BTR entschieden. Dieses gilt zunächst vom 01.10.2021 bis 31.12.2021. Im Dezember 2021 werden wir sehen, ob dieses Preismodell für alle Seiten passend ist oder Anpassungen erforderlich werden.

Bitte sprechen Sie uns persönlich um weitere Preisdetails an.

Was sind die nächsten Schritte:

Sie geben uns das OK, das es so losgehen kann und erhalten von uns eine Vertragsformulierung, mit der die Übergabe der Rolle des BTR fixiert wird. Dem Direktvermarkter übergeben Sie die Rolle des EIV und geben ihm die Kommunikationsdaten von uns für die Rolle des BTR.

Auswahl der Abrechnungsmethode: Spitz, Spitz-Light oder Pauschal nach o.g. Grundlage.
Auswahl des Bilanzierungsmodells: Prognosemodell
Auswahl der Abrufvariante: Duldungsfall

Die Auswahl sollte mit Ihrer bereits erfolgten Stammdatenmeldung an den NB übereinstimmen, wenn Sie diese bereits vollzogen haben.

Wenn Ihnen nach Meldung der Stammdaten die vergebenen TR-IDs und SR-IDs vorliegen, leiten Sie diese bitte an uns weiter, damit wir die Prozesse rechtzeitig aufsetzen können. Einige Netzbetreiber haben diese bereits vergeben und mitgeteilt. Sind Sie mit Ihrem Direktvermarkter über die Annahme der Rolle EIV einig geworden, leiten Sie uns das Kommunikationsdatenblatt  oder eine Bestätigung des EIV bitte auch zu, wenn es Ihnen vorliegt.

Zumindest der EIV sollte nach BNetzA-Einführungsszenario dem Netzbetreiber zum 11.06.2021 gemeldet werden. Die Rolle des BTR spätestens zum 30.06.2021. Wenn Sie dem NB alles zusammen mit den Kommunikationsdatenblättern bereitstellen, gehen Sie wohl sicher, dass für Sie alles erledigt ist – zumindest nach unserem Wissenstand von heute.